Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-11-18

Kreis sieht keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung von Bürgermeister Wilfried Holberg Kommunalaufsicht hat Fristversäumnis bei der Abrechnung von Straßenbaubeiträgen in Bergneustadt geprüft

Oberbergischer Kreis. Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises – gestützt durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln – kommt nach eingehender Prüfung und rechtlicher Bewertung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung von Bürgermeister Wilfried Holberg im Zusammenhang mit einem Fristversäumnis bei der Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für die „Wiedeneststraße“ in Bergneustadt vorliegen. Damit ist die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit abgeschlossen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.