Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-12-11

Landesfinale NRW der Handball-Schulmeisterschaften erneut in Gummersbach Oberbergischer Kreis ist zum siebten Mal in Folge Ausrichter

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis erhält bereits zum siebten Mal in Folge den Zuschlag für die Ausrichtung der Finalspiele um die nordrhein-westfälischen Schulmeisterschaften im Handball am 12. und 13. Februar 2020 in der Schwalbe-Arena in Gummersbach.

Es starten am 12.02.2020 ab 11:00 Uhr die Mädchen in den Wettkampfklassen II und III (entsprechend den Spielklassen der B- bzw. C-Jugend), am 13.02.2020  finden die Spiele der Jungen in den gleichen Altersklassen statt. Die Siegerehrungen erfolgen jeweils im Anschluss der Turniere gegen 17:00 Uhr. Die Landesmeister qualifizieren sich für das Bundesfinale im Mai  2020 in Berlin.

In den vergangenen Jahren waren bei den Landesmeisterschaften  immer auch Mannschaften oberbergischer Schulen vertreten.

Schulrat Thomas Gunkel (Untere Schulaufsicht des Oberbergischen Kreises) freut sich, dass es erneut gelungen ist, die Finalspiele in die oberbergische Handballhochburg zu holen: "Das hohe Zuschauer- und steigende Medieninteresse der letzten Jahre und die Tatsache, dass Prominenz aus Sport und Politik bei den Turnieren präsent war, zeigen den wachsenden Stellenwert der Veranstaltung in der Region. Wir wünschen allen Handball-Mannschaften viel Spaß und besonders den oberbergischen Schulmannschaften wieder besonders viel Erfolg dabei."

Unterstützt wird die Veranstaltung von professionellen Schiedsrichtern und Wettkampfrichtern.

Zu den Turnieren ist jeder Handballbegeisterte herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl sorgt die Sportklasse der Gesamtschule Marienheide.
Aktuelle Informationen zu den teilnehmenden Mannschaften, den Spielplänen und den Ergebnissen an den beiden Spieltagen finden Sie unter www.obk.de/handball.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.