Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24

"Über den Tellerrand..." - Austausch durch kulinarisches Weitblick-Projekt Essen und Vortrag für ältere Menschen in Engelskirchen als monatliches Angebot

Oberbergischer Kreis. Einmal im Monat wird es ab Mittwoch, 12. Februar 2020, 11:00 Uhr einen frischen Vortrag mit der Möglichkeit eines gemeinsamen Essens im Gemeindehaus in Engelskirchen geben. Gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Engelskirchen startet die Gruppe Generation 5.0 um Weitblick-Lotsin Gitta Quercia - Naumann dieses Projekt. Den Start gestaltet Dr. Kristin Kunze, die als Clownin Sophia Altklug die Zuschauer seit Jahrzehnten begeistert.
Der Vortrag ist immer kostenlos und beinhaltet Themen, die ältere Menschen interessieren. Dabei geht es bewusst nicht um Pflege, Erbe, Demenz oder Ähnliches: "Wir sind ja selber alt und wollen Themen weit darüber hinaus. Das können sowohl Lebensfragen in unserem jetzigen Altersabschnitt, als auch ganz andere Aspekte, wie zum Beispiel die Frage, was man gerne noch lernen oder machen möchte, sein", sagt Marianne Straub, Team Generation 5.0. 

"Da sind wir bei Pfarrer Johannes Vogelbusch und dem Presbyterium  auf offene Ohren und netterweise auch direkt auf ein offenes Haus getroffen", berichtet Susanne Schreiner von der Weitblick-Gruppe Generation 5.0. "Wir möchten gerne das Angebot  für uns Alte vor Ort ergänzen und nach dem Vortrag auch die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Austausch beim Essen bieten." Gruppenmitglied Lee Feis ergänzt: "Klasse wäre es natürlich , wenn sich aus diesem Kreis auch Menschen fänden, die Lust hätten den Eintopf einmal im Monat vorzubereiten und sich so mit einzubringen." Die Gruppe 5.0 und das Presbyterium hoffen, dass dieses Angebot gut angenommen wird.

Interessierte melden sich bitte bei: Gitta -Quercia-Naumann, Telefon 0173 5464014 , E-Mail Engelskirchen2@weitblick-obk.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.