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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06

Thema Suchterkrankung: Oberbergischer Kreis bietet Vortrags- und Diskussionsabend Für Betroffene und Angehörige: Hintergründe von und der Umgang mit Sucht

Oberbergischer Kreis. Der "Teufelskreis Sucht" ist Thema des gebührenfreien Vortrags- und Diskussionsabend am Dienstag, 24. März von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr in den Ausstellungsräumen „Lebens(um)wege“, Dreibholzer Str. 23, 51674 Wiehl-Bielstein

Der Vortrags- und Diskussionsabend informiert über die Hintergründe von Sucht und wie Angehörige und Betroffene damit umgehen können. Denn egal, ob Alkohol oder illegale Drogen, die Mechanismen einer Suchtkrankheit sind meist dieselben. Suchterkrankungen verändern nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern erzeugen auch bei Angehörigen häufig Hilflosigkeit.

„Angehörige von Suchtkranken fühlen sich oft hilflos und ohnmächtig. Auf die Frage: „Wie verhalte ich mich richtig?“, existiert keine einfache Antwort. Nur wenn man sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt, wird es möglich, für sich einen passenden Weg zu finden“, sagt Dr. Bodo Karsten Unkelbach. Der Chefarzt der Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie im Zentrum für seelische Gesundheit in Marienheide wird die Veranstaltung leiten, die sich vor allem an Familienangehörige, aber auch an allgemein Interessierte richtet. Dabei werden auch Hilfeangebote aufgezeigt, sowohl für Betroffene als auch für Angehörige, um aus dem Teufelskreis der Suchtkrankheit eine Ausweg zu finden.
Der Vortrags- und Diskussionsabend wird von der Volkshochschule Oberberg (VHS Oberberg) in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Oberbergischen Kreises durchgeführt. Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden sind herzlich willkommen. Der Zugang zur Veranstaltung ist barrierearm.   
Die VHS Oberberg bittet Interessierte um Anmeldung unter: info@vhs.obk.de.

In einer geplanten Folgeveranstaltung am 21. April 2020 werden am gleichen Ort zwei ehemals Betroffene und eine Angehörige Einblicke in ihre Leben geben.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.