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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06

Die Mobilität für ältere Menschen in Wipperfürth verbessern Kreis, Stadt Wipperfürth, RVK und weitere Beteiligte starten das Projekt "MoSiM Wipperfürth"

Oberbergischer Kreis. Das Thema „Mobil sein in Wipperfürth“ steht im Fokus bei einem Projekt, das sich mit der Mobilität älterer Menschen in Wipperfürth befasst (MoSiM Wipperfürth).

Dazu werden in den nächsten Wochen Wipperfürther Senioren und Seniorinnen in Vereinen befragt, z. B. wo geht man Einkaufen, zum Arzt? Wie kommt man dahin? Gibt es Stolperfallen auf den Bürgersteigen? Fehlen im Stadtgebiet Haltestellen zur besseren Erreichbarkeit von Bussen?

Auf den Weg gebracht hat das MoSiM-Projekt der Oberbergische Kreis mit der Hansestadt Wipperfürth und der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK). Am MoSiM-Projekt beteiligt sind neben der RVK auch die OVAG GmbH, die Wupsi GmbH sowie die BürgerBus-Vereine Wipperfürths.

Landrat Jochen Hagt ist von dem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Wipperfürths überzeugt: „Wir freuen uns, durch die Förderung dieses Modellprojektes vorhandene Barrieren, die eine Einschränkung der Mobilität darstellen können, zu beseitigen und so einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität zu leisten“.

Ziel ist es, zahlreiche Ansatzpunkte für Mobilitätsverbesserungen zu finden und umzusetzen, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich sicher auf Straßen und in Bussen zu fühlen sowie Anreize zu schaffen, den ÖPNV verstärkt zu nutzen.

Hinweise zum Projekt können auch direkt an die Hansestadt Wipperfürth, Frau Puschmann, Telefon  02267-64373 oder an die RVK, Frau Tekaat, Telefon 0221-1637-883 gegeben werden. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.