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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10

Coronavirus: Bin ich betroffen? Bitte telefonisch melden! Wer glaubt, sich mit SARS-CoV2 infiziert zu haben oder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte, sollte nicht einfach in einer Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt vorstellig werden!

Oberbergischer Kreis. „Wenn Sie glauben, dass Sie Kontakt zu einem Coronavirus-Fall hatten oder vermuten, daran erkrankt zu sein, melden Sie sich bitte in jedem Fall telefonisch bei Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin oder in den Notfallambulanzen der Kliniken. Werden Sie bitte nicht ohne Anmeldung persönlich in Arztpraxen, Kliniken und auch nicht beim Gesundheitsamt vorstellig!“, appelliert Landrat Jochen Hagt.

Bürgerinnen und Bürger können sich unter 02261 88-3888 an das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises wenden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr). „Das Bürgertelefon beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus. Wenn nötig vermittelt es Kontakt zum Gesundheitsamt des Oberbergisches Kreises. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über die weiteren Maßnahmen – wie z.B.: eine Beprobung.“, erklärt der Landrat. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises behandelt keine Patientinnen und Patienten!

Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie unter www.obk.de/coronavirus.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.