Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-03-24

Coronavirus: 124 Fälle im Kreisgebiet 23 weitere Personen im Oberbergischen Kreis sind positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Oberbergischer Kreis. „Die Labore, die wir mit der Probenauswertung beauftragt haben, haben heute eine Reihe der erwarteten Ergebnisse vorgelegt. Es sind 23 neue bestätigte Fälle hinzugekommen“, sagt Landrat Jochen Hagt nach der heutigen Krisenstabssitzung des Oberbergischen Kreises. Nach wie vor gäbe es aber einen Rückstand bei der Auswertung der Proben. Bereits gestern hat der Oberbergische Kreis ein weiteres Labor beauftragt.

Insgesamt gibt es im Oberbergischen 124 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind inzwischen acht Personen aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. Der Großteil der Menschen befindet sich in häuslicher Quarantäne.  „Seit heute befinden sich acht Personen in stationärer Behandlung“, berichtet Landrat Jochen Hagt, dass die Krankheitsverläufe insgesamt nicht mehr ausschließlich milde sind.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 24.03.2020):

  • Fälle insgesamt: 124 Personen
  • Von den 124 Personen:
    • Bereits aus Quarantäne entlassen: Acht Personen
    • In stationärer Behandlung: Acht Person
    • In häuslicher Quarantäne: 108 Personen
  • Neue Fälle des heutigen Tages: 23 Person
  • Angeordnete Quarantäne: 256 Personen
    • Davon 116 bestätigte Fälle
    • und 140 Personen bei denen eine Infektion zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden kann
  • Vorsorgliche häusliche Isolation: 423 Personen
    Das Gesundheitsamt beobachtet diese Personen, weil sie unmittelbaren Kontakt zu bestätigten Fällen hatten, Kontakt zu deren unmittelbaren Kontaktpersonen hatten oder z.B. in einem Risikogebiet waren. Das Gesundheitsamt steht im telefonischen Austausch mit den Personen und informiert sie nach individueller Risikoabwägung über die notwendigen Schritte.
  • Die bestätigten, aktuell infizierten Personen stehen im Bezug zu allen oberbergischen Kommunen.

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.