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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07

Virtueller Besuch der PLAYMOBIL-Ausstellung auf Schloss Homburg Mit Ferienbeginn hat das Museum nun online die Tore geöffnet

Oberbergischer Kreis. Die große Sonderausstellung „Geschichte(n) erleben auf Schloss Homburg - PLAYMOBIL-Sammlung Oliver Schaffer“ ist ab sofort virtuell für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Da das Museum und Forum Schloss Homburg zurzeit wegen der anhaltenden Coronavirus-Pandemie geschlossen ist, hat das Museum nun online die Tore geöffnet. So ist rund um die Uhr ein virtueller Besuch der Ausstellung möglich:

http://www.museuminteraktiv.de/einfuehrung.html

Durch beeindruckende 360° Panoramen wird den Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit gegeben, die spannenden PLAYMOBIL-Schaulandschaften zur mittelalterlichen Burg, der höfischen Jagd oder dem Stadtleben zur Jahrhundertwende zu genießen. Gleichzeitig können auch die interessanten Exponate des Museums entdeckt werden.

Begleitet werden die Panoramen von Infotexten, die zielgruppenspezifisch alles Wissenswerte zu den dargestellten Themen vermitteln. So berichtet ein kleines PLAYMOBIL-Gespenst kurz und knapp die spannendsten Zusammenhänge in kurzen und einfachen Texten für die ganze Familie. Für alle, die mehr an Jahreszahlen und tiefergehenden Erklärungen interessiert sind, gibt es die ausführlichen Texte des PLAYMOBIL-Professors zu lesen.

Neben der Ausstellung im Schloss ist auch die große PLAYMOBIL-Schaulandschaft mit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu sehen, die der Hamburger Künstler Oliver Schaffer im Februar neu auf Schloss Homburg aufgebaut hat.

Die Panoramen und Infotexte erhalten Sie auf: 

http://www.museuminteraktiv.de/einfuehrung.html

oder über www.schloss-homburg.de

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.