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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-04-17

Coronavirus: Insgesamt 406 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie 254 Personen sind bereits gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. Neue Internetseite zum Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis.

Oberbergischer Kreis. Seit gestern wurden vier weitere Personen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis seit Beginn der Pandemie 406 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind bereits 254 Personen gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. 142 Personen sind aktuell positiv getestet. Der Großteil der aktuell positiv getesteten Menschen befindet sich in häuslicher Quarantäne. 24 Personen befinden sich derzeit in stationärer Behandlung. Davon werden neun Personen beatmet. Wie berichtet sind im Oberbergischen Kreis zehn Personen an den Folgen des Coronavirus verstorben.

Unter www.obk.de/coronazahlen stellt der Oberbergische Kreis den Verlauf des Infektionsgeschehens im Kreisgebiet übersichtlich in einer Tabelle, mit Diagrammen und einer Karte dar. 
 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 17.04.2020, 11:30 Uhr):

Bestätigte Fälle insgesamt: 406 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 142 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 254 Personen
  • verstorben: 10 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 391 Personen

In vorsorglicher häuslicher Isolation: 180 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 12 Personen

Engelskirchen: 10 Personen

Gummersbach: 16 Personen

Hückeswagen: 28 Personen

Lindlar: 17 Personen

Marienheide: 4 Personen

Morsbach: 1 Person

Nümbrecht: 6 Personen

Radevormwald: 17 Personen

Reichshof: 4 Personen

Waldbröl: 2 Personen

Wiehl: 11 Personen

Wipperfürth: 15 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.