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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-04-22

Coronavirus: Insgesamt 431 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie Seit gestern wurden sechs weitere Personen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Coronavirus getestet. 286 Personen sind bereits gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden.

Oberbergischer Kreis. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis seit Beginn der Pandemie 431 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind bereits 286 Personen gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. 135 Personen sind aktuell positiv getestet. Der Großteil der aktuell positiv getesteten Menschen befindet sich in häuslicher Quarantäne. 23 Personen befinden sich derzeit in stationärer Behandlung. Davon werden fünf Personen beatmet. Wie berichtet sind im Oberbergischen Kreis zehn Personen an den Folgen des Coronavirus verstorben.

 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 22.04.2020, 00:00 Uhr):

Bestätigte Fälle insgesamt: 431 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 135 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 286 Personen
  • verstorben: 10 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 299 Personen

In vorsorglicher häuslicher Isolation: 122 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 11 Personen

Engelskirchen: 10 Personen

Gummersbach: 15 Personen

Hückeswagen: 26 Personen

Lindlar: 14 Personen

Marienheide: 4 Personen

Morsbach: 4 Person

Nümbrecht: 5 Personen

Radevormwald: 13 Personen

Reichshof: 4 Personen

Waldbröl: 8 Personen

Wiehl: 9 Personen

Wipperfürth: 12 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.