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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28

Coronavirus: 86 Personen sind aktuell positiv getestet Insgesamt 448 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie. 349 Personen sind bereits gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden.

Oberbergischer Kreis. Seit Samstag wurden vier weitere Personen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis seit Beginn der Pandemie 448 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind bereits 349 Personen gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. 86 Personen sind aktuell positiv getestet. Davon befinden sich derzeit 25 Personen in stationärer Behandlung. Drei der stationär behandelten Personen werden beatmet. Die restlichen positiv getesteten Menschen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wie berichtet sind im Oberbergischen Kreis 13 Personen an den Folgen des Coronavirus verstorben.

 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 28.04.2020, 00:00 Uhr):

Bestätigte Fälle insgesamt: 448 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 86 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 349 Personen
  • verstorben: 13 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 325 Personen

In vorsorglicher häuslicher Isolation: 150 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 7 Personen

Engelskirchen: 8 Personen

Gummersbach: 11 Personen

Hückeswagen: 3 Personen

Lindlar: 8 Personen

Marienheide: 4 Personen

Morsbach: 4 Personen

Nümbrecht: 2 Personen

Radevormwald: 7 Personen

Reichshof: 6 Personen

Waldbröl: 9 Personen

Wiehl: 7 Personen

Wipperfürth: 10 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.