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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-05-23

Coronavirus: Drei weitere Personen positiv getestet Insgesamt 480 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie.

Oberbergischer Kreis. Seit Donnerstag wurden drei weiterere Menschen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis seit Beginn der Pandemie 480 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind bereits 442 Personen gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. 21 Personen sind aktuell positiv getestet. Davon befinden sich derzeit sechs Personen in stationärer Behandlung. Eine der stationär behandelten Personen wird beatmet. Die restlichen positiv getesteten Menschen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wie berichtet sind im Oberbergischen Kreis 17 Personen verstorben, die positiv auf das Virus getestet worden sind.

 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 23.05.2020, 00:00 Uhr):

Bestätigte Fälle insgesamt: 480 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 21 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 442 Personen
  • verstorben: 17 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 100 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 14 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 3 Personen

Engelskirchen: 0 Personen

Gummersbach: 5 Personen

Hückeswagen: 1 Person

Lindlar: 2 Personen

Marienheide: 1 Person

Morsbach: 2 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 0 Personen

Reichshof: 1 Person

Waldbröl: 4 Personen

Wiehl: 1 Person  

Wipperfürth: 1 Personen                                                                                              

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.