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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-05-26

Coronavirus: Sechs neue Fälle im Oberbergischen Kreis Insgesamt 486 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie

Oberbergischer Kreis. Seit Samstag wurden sechs weitere Menschen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis seit Beginn der Pandemie 486 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Davon sind bereits 443 Personen gesund aus der angeordneten Quarantäne entlassen worden. 26 Personen sind aktuell positiv getestet. Davon befinden sich derzeit sechs Personen in stationärer Behandlung. Eine der stationär behandelten Personen wird beatmet. Die restlichen positiv getesteten Menschen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wie berichtet sind im Oberbergischen Kreis 17 Personen verstorben, die positiv auf das Virus getestet worden sind.

 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 26.05.2020, 00:00 Uhr):

Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 4,0

Bestätigte Fälle insgesamt: 486 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 26 Personen

bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 443 Personen

verstorben: 17 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 111 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 14 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 3 Personen

Engelskirchen: 0 Personen

Gummersbach: 5 Personen

Hückeswagen: 1 Person

Lindlar: 2 Personen

Marienheide: 4 Personen

Morsbach: 2 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 0 Personen

Reichshof: 1 Person

Waldbröl: 4 Personen

Wiehl: 3 Personen

Wipperfürth: 1 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.