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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-06-10

Coronavirus: Bislang kein neuer Fall Aktuell sind neun Personen im Oberbergischen Kreis positiv auf das Virus getestet

Oberbergischer Kreis. 490 Personen im Oberbergischen Kreis wurden seit Beginn der Pandemie positiv auf das Virus getestet. Inzwischen wurden 463 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der aktuell positiv getesteten Personen beträgt seit gestern Neun. 
Drei der neun Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Keine der stationär behandelten Personen wird aktuell beatmet. Die restlichen positiv getesteten Menschen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 18 Personen verstorben, die positiv auf das Virus getestet worden sind.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 10.06.2020, 00:00 Uhr):

Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 0,4

Bestätigte Fälle insgesamt: 490 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 9 Personen

bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 463 Personen

verstorben: 18 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 9 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 1 Person

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 0 Personen

Engelskirchen: 0 Personen

Gummersbach: 1 Person

Hückeswagen: 3 Personen

Lindlar: 1 Personen

Marienheide: 3 Personen

Morsbach: 0 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 0 Personen

Reichshof: 0 Personen

Waldbröl: 0 Person

Wiehl: 1 Person

Wipperfürth: 0 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.