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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-06-16

Coronavirus: kein neuer SARS-CoV-2-Fall im Kreisgebiet Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt weiterhin 0,0

Oberbergischer Kreis. Zwei Personen im Oberbergischen Kreis sind aktuell positiv getestet. Sie werden stationär behandelt. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 490 Personen positiv auf das Virus getestet. Es wurden bereits 470 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 18 Personen verstorben, die positiv auf das Virus getestet worden sind. Seit mehr als einer Woche ist kein neuer SARS-CoV-2-Fall im Kreisgebiet hinzugekommen.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 16.06.2020, 00:00 Uhr):

Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 0,0

Bestätigte Fälle insgesamt: 490 Personen

Von den bestätigten Fällen sind:

aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 2 Personen

bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 470 Personen

verstorben: 18 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 2 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 1 Person

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 0 Personen

Engelskirchen: 0 Personen

Gummersbach: 0 Personen

Hückeswagen: 1 Person

Lindlar: 0 Personen

Marienheide: 0 Personen

Morsbach: 0 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 1 Person

Reichshof: 0 Personen

Waldbröl: 0 Personen

Wiehl: 0 Personen

Wipperfürth: 0 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen
 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.