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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-06-23

Coronavirus: Aktuell gibt es einen aktiven Fall im Oberbergischen Kreis Seit dem 6. Juni 2020 erstmals wieder ein bestätigter SARS-CoV-2-Fall

Oberbergischer Kreis. Nach einem Zeitraum von mehr als zwei Wochen, in dem keine Neuinfektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde, gibt es erstmals wieder einen aktiven Fall im Oberbergischen Kreis. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 491 Personen positiv auf das Virus getestet. Es wurden bereits 472 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 18 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 23.06.2020, 00:00 Uhr):

Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 0,4

Bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 491 Personen

Von den 491 bestätigten Fällen sind:

aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 1 Person

bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 472 Personen

verstorben: 18 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 7 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 0 Person

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 0 Personen

Engelskirchen: 0 Personen

Gummersbach: 0 Personen

Hückeswagen: 0 Personen

Lindlar: 0 Personen

Marienheide: 0 Personen

Morsbach: 0 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 1 Person

Reichshof: 0 Personen

Waldbröl: 0 Personen

Wiehl: 0 Personen

Wipperfürth: 0 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen
 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.