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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29

Das Kreisgesundheitsamt bittet Reiserückkehrer aus Risikogebieten sich digital zu registrieren Schon vor Reiseantritt an die neue Corona-Einreiseverordnung denken

Oberbergischer Kreis. Bereits zu Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen sollten Oberbergerinnen und Oberberger, die jetzt verreisen, an Verhaltensregeln bei ihrer Rückkehr denken. Am 22.06.2020 ist die Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Urlauberinnen und Urlauber, die ihre Ferien in ausgewiesenen Risikogebieten verbringen und ins Oberbergische nach Hause kommen, müssen sich bei dem Virusmelder www.obk.de/virusmelder digital registrieren.

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger im Oberbergischen Kreis, die sich nach dem 22. Juni 2020 im Ausland aufhalten und bisher noch keinen Kontakt zum Kreisgesundheitsamt hatten. Das Robert-Koch Institut (RKI) gibt eine Übersicht der Länder, die als Risikogebiete ausgewiesen sind. Diese erhalten Sie auf der Internetseite des RKI und gleich hier

In Ausnahmefällen ist das Registrieren auch über das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises möglich: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr unter Telefon 02261 88-3888.

Weitere Informationen dazu erhalten Reisende auf den veröffentlichten Merkblättern des Bundesgesundheitsministeriums und auf www.obk.de/coronavirus.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.