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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-07-08

STADTRADELN im Oberbergischen Kreis: Starke Teamleistung zur Halbzeit Anmeldungen zum Mitradeln sind noch möglich

Oberbergischer Kreis. Bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis haben im Oberbergischen Kreis zur Halbzeit (Stand 07.07.2020) 951 aktiv Radelnde in 181 gemeldeten  Teams gemeinsam bereits mehr als 125.000 Kilometer zurückgelegt. Das ist die Zwischenbilanz des internationalen Wettbewerbs, an dem sich der Oberbergische Kreis gemeinsam mit den Kommunen Gummersbach, Hückeswagen, Morsbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth beteiligen und für eine nachhaltige Radmobilität und Klimaschutz werben. 
Die bislang gefahrenen und eingetragenen Radkilometer im Oberbergischen Kreis entsprechen schon jetzt einer CO2-Vermeidung von 18 Tonnen (im Vergleich zu 142 g CO2 pro Autokilometer).

Den aktuellen Stand erhalten Sie auf www.obk.de/stadtradeln

Der Wettbewerb STADTRADELN hat am Sa., 27. Juni 2020 im Oberbergischen Kreis begonnen und findet bis zum 17. Juli 2020 statt. Dabei geht es vor allem darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, doch auch um Spaß am Fahrradfahren, Teamgeist und neue Wege in der Region mit dem Fahrrad zu erkunden.

Alle, die im Oberbergischer Kreis wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können beim STADTRADELN mitmachen. Auch wenn das STADTRADELN bereits gestartet ist, können sich Interessierte noch unter www.stadtradeln.de/oberbergischer-kreis  registrieren und für den Oberbergischen Kreis oder eine der sechs teilnehmenden Kommunen Kilometer sammeln. Bereits im Aktionszeitraum gefahrene Kilometer können nachgetragen werden. Alle gefahrenen Kilometer fließen neben der Kommunenwertung auch in die Kreiswertung mit ein.
Weitere Informationen auf www.obk.de/stadtradeln.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.