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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23

Ab sofort Online-Anmeldung für das Herbstsemester der VHS Oberberg Zusätzlich viele interessante und gebührenfreie Online-Angebote.

Oberbergischer Kreis. Nachdem kürzlich die Abteilungs-Programmhefte der Volkshochschule des Oberbergischen Kreises über kostenlose Werbezeitungen in alle Haushalte des Oberbergischen Kreises verteilt wurden, ist nun auch die Online-Anmeldung möglich. Hierfür wurde die Online-Anmeldemöglichkeit über die Homepage der VHS Oberberg für das kommende Herbstsemester freigeschaltet. Somit sind Kursanmeldungen ab sofort per Post über die Anmeldekarte, per E-Mail an die VHS Oberberg oder über den Warenkorb auf der VHS-Homepage möglich.

Die Kursankündigungen stehen unter Vorbehalt, dass die weitere Corona-Entwicklung  einen Kursbetrieb wie geplant zulässt. Mit Blick darauf wurden bereits bei allen Kursen die Maximalzahlen der Teilnehmenden begrenzt. Die VHS Oberberg bittet aber alle Interessent*innen darum, sich trotzdem zu ihrem Wunschkurs anzumelden, auch wenn u.U. nur noch ein Wartelistenplatz vergeben werden kann. Wenn es die Umstände zulassen, kann die Zahl der maximal Teilnehmenden  wieder erhöht und somit Anmeldungen von der Warteliste berücksichtigt werden.

„In der aktuellen Situation halte ich diese vorsichtige  Annäherung an den Kursbetrieb des kommenden VHS-Semesters für eine richtige Herangehensweise“, sagt Renée Scheer, Leiterin der VHS Oberberg  und hofft dabei auf das Verständnis von Kursteilnehmenden und Dozent*innen.“

Als Ergänzung zu den gewohnten Präsenzkursen hat die VHS Oberberg gleichzeitig  wieder interessante und zu einem Großteil gebührenfreie Online-Angebote im Programm und hofft auch hierzu  auf reges Interesse in der oberbergischen Bevölkerung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.