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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28

Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 13. September 2020 endete am 27.07.2020 um 18:00 Uhr Kommunalwahl 2020 – Fristende für Wahlvorschläge

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlleiter teilt mit, dass mit dem Ende der Einreichungsfrist am 27.07.2020, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats/der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises am 13. September 2020 vorliegen.

Für die Wahl des Landrats/der Landrätin liegen folgende Wahlvorschläge vor:

  • Jochen Hagt, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Tülay Durdu, Gemeinsamer Wahlvorschlag der Parteien Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) und DIE LINKE (DIE LINKE)

Für die Wahl des Kreistages liegen folgende Wahlvorschläge vor:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • Unabhängige Wählergemeinschaft Oberbergischer Kreis (UWG Oberberg)
  • Freie Wählergemeinschaft Oberberg/Die Unabhängigen Oberberg (FWO/DU)

Der Kreiswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung am Montag, 03.08.2020, 15:30 Uhr, über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats/der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises. Die Sitzung findet im Ratssaal der Stadt Gummersbach (Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach) statt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.