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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-08-20

Kreis verteilt Zuschüsse für ehrenamtliches Engagement in der Coronakrise Land hat 20.000 Euro für ehrenamtliche Hilfsangebote im Oberbergischen Kreis bereit gestellt

Oberbergischer Kreis. Finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, kommt bei ehrenamtlich Aktiven im Oberbergischen Kreis an. Die ersten sechs ehrenamtlichen Initiativen im Oberbergischen Kreis, die sich für hilfebedürftige Menschen, wie Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen oder Menschen in sozial schwierigen Lebensverhältnissen in besonderer Weise engagiert haben und weiterhin einsetzen, haben jetzt insgesamt 5.650 Euro erhalten. 
Um das Engagement von derartigen Hilfsangeboten zu würdigen und zu stärken, hatten Landrat Jochen Hagt und NRW-Staatssekretärin Andrea Milz - wie berichtet - eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Das Land NRW stellt für ganz Nordrhein-Westfalen insgesamt eine Million Euro bereit - für den Oberbergischen Kreis können entsprechend des Aktiven-Verhältnisses zur Einwohnerzahl insgesamt 20.000 Euro ausgezahlt werden; vorausgesetzt, das Geld wird zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie verwendet.  

Dem Aufruf des Oberbergischen Kreises um eine niederschwellige Bedarfsmeldung sind bereits zahlreiche Initiativen gefolgt. Erste Fördergelder in Höhe von insgesamt 5.650,00 €  konnten jetzt an folgende Initiativen ausgezahlt werden: 

 

Landrat Jochen Hagt hat anlässlich der Auszahlungen den Vertreter*innen der ehrenamtlichen Initiativen im Kreishaus für Ihren besonderen Einsatz während der andauernden Corona-Pandemie gedankt. "Dem Oberbergischen Kreis ist es gelungen, die NRW-Mittel möglichst schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand zur Verfügung zu stellen. Das ist wichtig, um ehrenamtlich Tätige für die vielfältigen Aufgaben während der Corona-Pandemie, gezielt finanziell zu unterstützen. Diese Stärkung ehrenamtlicher Strukturen, kommt insbesondere älteren und hilfebedürftigen Menschen in diesen schwierigen Zeiten zugute.", sagt Landrat Jochen Hagt.

Interessierte können weiterhin ihren Bedarf an die Koordinierungsstelle für Gesellschaftliche Entwicklung im Oberbergischen Kreis melden: corona-unterstuetzung-ehrenamt@obk.de.  
Das entsprechende Formblatt sowie alle weitergehenden Informationen erhalten Sie auf www.obk.de/corona-unterstuetzung-ehrenamt
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Birgit Steuer, Telefon 02261 88-1290; E-Mail birgit.steuer@obk.de

Die Bedarfsmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.