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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-09-03

Ausbildungsstart – Neun neue Azubis bei der Kreisverwaltung Duales Studium oder Ausbildung als Verwaltungswirt/in und Vermessungstechniker/in

Oberbergischer Kreis. Landrat Jochen Hagt hat neun Nachwuchskräfte zu ihrem Ausbildungsstart bei der Kreisverwaltung herzlich willkommen geheißen. Gemeinsam mit Kreisdirektor Klaus Grootens, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie den Ausbildungsverantwortlichen wurden die neuen Auszubildenden  - in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie in kleiner Runde - begrüßt.

Von den neuen Auszubildenden absolvieren fünf ein Duales Studium zum Bachelor of Laws (Kommunaler Verwaltungsdienst -  Allgemeine Verwaltung) bzw. Bachelor of Arts (Kommunaler Verwaltungsdienst – Kommunale Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre) und drei eine Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt. Während der praktischen Ausbildungsabschnitte werden die Auszubildenden in den vielfältigen Fachbereichen der Kreisverwaltung eingesetzt. Weiterhin absolviert ein Auszubildender eine Ausbildung zum Vermessungstechniker.

Insgesamt beschäftigt der Oberbergische Kreis derzeit 61 Ausbildungskräfte, die sich auf acht Ausbildungsberufe verteilen.

Duales Studium zum Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Arts:

  • Laura Viola Kinze
  • Katrin Peitgen
  • Lucy Jaqueline Schulte
  • Johannes Thews
  • Salome Thürigen

Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt:

  • Don-Philip Dickten
  • Sarah Karst
  • Melina Szymanski

Ausbildung zum Vermessungstechniker:

  • Robin Schlief

Weitere Informationen zur Ausbildung beim Oberbergischen Kreis erhalten Sie auf www.obk.de/ausbildung. Unter www.obk.de/stellenboerse finden Sie die aktuellen Stellenausschreibungen der Kreisverwaltung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.