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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-09-10

Oberbergischer Kreis bietet praktisches Nachschlagewerk für Eltern Berufliche Orientierung in Schulen: Klassen 8 bis 10 – Eine Information für Eltern

Oberbergischer Kreis. In der 8. Klasse starten die weiterführenden Schulen im Oberbergischen Kreis mit der beruflichen Orientierung. Schülerinnen und Schüler befassen sich in diesem Zusammenhang mit ihren Neigungen, Fähigkeiten und Berufswünschen. Für die Jugendlichen und auch für viele Eltern ist dies eine absolute Herausforderung angesichts der vielen möglichen Wege.

Das Landesprogramm "KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss" hält verschiedene  Angebote bereit und begleitet die Jugendlichen bis sie eine Entscheidung bezüglich ihrer beruflichen Zukunft treffen können.

„Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sind vielfältig. Allein der Wirtschaftsstandort Oberberg hat mehr als 16.000 Betriebe mit über 160 verschiedenen Ausbildungsberufen“, so Landrat Jochen Hagt, „darüber hinaus bietet die Technische Hochschule Köln – Campus Gummersbach Ingenieurstudiengänge vor Ort“.

Eine Orientierung und Hilfestellung gibt die neue Elternbroschüre „Berufliche Orientierung in Schulen“, die nun an den weiterführenden Schulen in den 8. Klassen verteilt wird.

Mit dem handlichen Format dient sie als KAoA-Wegweiser und als praktisches Nachschlagewerk für Eltern, die ihre Kinder aktiv auf dem Weg von der Schule in den Beruf begleiten möchten.

Die Broschüre wird herausgegeben von der Kommunalen Koordinierungsstelle für den Übergang Schule – Beruf/Studium des Oberbergischen Kreises.

Bei Fragen oder Anregungen zur Elternbroschüre oder zu weiteren Themen im Zusammenhang mit KAoA wenden Sie sich bitte an Andrea Käsbach, E-Mail: andrea.kaesbach@obk.de oder Telefon 02261 88-6825.

Weitere Informationen zu "KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss" im Oberbergischen Kreis erhalten Sie auf www.obk.de/kaoa. Dort steht die Elternbroschüre auch zum Download bereit. Weitere Informationen zur Kommunalen Koordinierungsstelle für den Übergang Schule – Beruf/Studium des Oberbergischen Kreises erhalten Sie auf www.obk.de/koko.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.