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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-09-07

Coronavirus: Acht neue Fälle im Oberbergischen Kreis Aktuell sind 31 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigte Fälle).

Oberbergischer Kreis. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 640 Personen positiv auf das SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Davon konnten bereits 591 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Seit Samstag sind drei Personen im Oberbergischen Kreis genesen. Aktuell sind 31 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigte Fälle). Sie befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 18 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 07.09.2020, 00:00 Uhr):

  • Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 640 Personen

Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 31 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 591 Personen
  • verstorben: 18 Personen

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 271 Personen

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 27 Personen
  

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 1 Person

Engelskirchen: 4 Personen

Gummersbach: 7 Personen

Hückeswagen: 0 Personen

Lindlar: 0 Personen

Marienheide: 0 Personen

Morsbach: 0 Personen

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 1 Personen

Reichshof: 13 Personen

Waldbröl: 1 Person

Wiehl: 2 Personen

Wipperfürth: 2 Person

Adressermittlung läuft: 0 Personen

Aufgrund technischer Störungen können die Zahlen vom Landesgesundheitszentrum Gesundheit NRW heute abweichen. 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus   
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen  

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.