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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-09-12

Coronavirus: Acht neue laborbestätigte Fälle im Kreisgebiet Aktuell sind insgesamt 38 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle).

Oberbergischer Kreis. Seit Beginn der Pandemie wurden im Kreisgebiet 660 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Davon konnten bereits 604 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 18 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
 

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick (Stand: 12.09.2020, 00:00 Uhr):

  • Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 7,3
  • Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 660 Personen

Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 38 Personen
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 604 Personen
  • verstorben: 18 Personen
  • Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 250 Personen
  • Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 9 Personen

 

Anzahl der aktuell positiv getesteten Fälle nach kreisangehörigen Kommunen:

Bergneustadt: 1 Person

Engelskirchen: 4 Personen

Gummersbach: 11 Personen

Hückeswagen: 0 Personen

Lindlar: 0 Personen

Marienheide: 0 Personen

Morsbach: 1 Person

Nümbrecht: 0 Personen

Radevormwald: 2 Personen

Reichshof: 11 Personen

Waldbröl: 2 Personen

Wiehl: 2 Personen

Wipperfürth: 4 Personen

Adressermittlung läuft: 0 Personen

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.