Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-07
Coronavirus: Weiterhin große Umgebungsuntersuchungen im Oberbergischen Kreis 13 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt. Derzeit sind 142 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Oberbergischer Kreis. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 29,4 (Stand 07.10.2020, 00:00 Uhr). Wenngleich der Wert in den vergangenen Tagen wieder gesunken ist, ist das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis nach wie vor hoch. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises führt im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung weiterhin große Umgebungsuntersuchungen zu vielen einzelnen Ausbruchsgeschehen (ab zwei zusammenhängenden Fällen) durch. Wie berichtet, wurden in den vergangenen Tagen laborbestätigte Fälle in Schulen nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es mehrere laborbestätigte Fälle, die auf Feierlichkeiten und Freizeitveranstaltungen außerhalb des Oberbergischen Kreises zurückzuführen sind. "Es gibt unterschiedliche Ursachen für die Neuinfektionen. Wir beobachten aktuell vermehrt Ansteckungen im beruflichen Umfeld, im Freizeitbereich sowie Vereinssport", berichtet Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Sie rät den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zur Einhaltung der bekannten Hygieneregeln (AHA-Formel: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske/Mund-Nase-Bedeckung tragen). Bis einschließlich Freitag, 09.10.2020, gelten für das Kreisgebiet zudem gesonderte Regelungen, die in der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 01.10.2020 (www.obk.de/oebs) festgelegt sind:
- An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) im Sinne des § 13 Absatz 5 CoronaSchVO dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die örtliche Ordnungsbehörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Absatz 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu.
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In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
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Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen, auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Am Freitag entscheidet der Oberbergische Kreis in Abstimmung mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, ob die Allgemeinverfügung verlängert wird. Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz wird bei der Entscheidung miteinbezogen.