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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-29

Coronavirus: Allgemeinverfügungen für Gemeinschaftseinrichtungen Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 1.477 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle).

Oberbergischer Kreis. Es gibt 65 neue laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Oberbergischen Kreis. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 1.477 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt bei 109,2 (+11,8). Aufgrund von technischen Störungen kann der Oberbergische Kreis heute keine detaillierten Fallzahlen veröffentlichen.

Stand der Zahlen: 29.10.2020, 00:00 Uhr

 

Allgemeinverfügungen für Gemeinschaftseinrichtungen

Der Oberbergische Kreis hat eine Allgemeinverfügung zur Quarantäneanordnung für drei Gruppen des AWO Familienzentrums Johanna-Heymann in Hückeswagen veröffentlicht. Wie berichtet, gibt es einen laborbestätigten SARS-CoV-2-Fall in der Einrichtung.

Mit weiteren Allgemeinverfügungen werden die Quarantänezeiten in der Therapie- und Lebensgemeinschaft Armbrüster in Wipperfürth sowie einer Flüchtlingsunterkunft in Wipperfürth verlängert. Dort wurden jeweils weitere Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Bei Infektionsausbrüchen verlängert sich die Quarantänezeit in Einrichtungen nach den Empfehlungen des RKI grundsätzlich um weitere 14 Tage.

Die Allgemeinverfügungen wurden unter www.obk.de/oebs veröffentlicht.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.