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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21

Trockenheit macht der Natur zu schaffen Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises bittet um Zurückhaltung bei der Entnahme aus Flüssen und Bächen

Oberbergischer Kreis. „Die Niederschlagsmengen der letzten Wochen und Monate liegen deutlich unter dem Durchschnitt“, weiß Frank Herhaus, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, und macht damit auf die dramatische Situation der Wasserstände der Flüsse und Bäche im Oberbergischen Kreis aufmerksam.

Durch die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen führen viele Fließgewässer im Oberbergischen Kreis derzeit kaum noch Wasser. Um die Wassermenge nicht zusätzlich zu verringern, bittet Herhaus daher, mit dem Wasser sparsam umzugehen und macht dabei auch deutlich, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder durch Stauvorrichtungen grds. verboten ist.

„Das Wasser ist nicht nur für Fische und Kleinstlebewesen lebensnotwendig, es ist auch das Lebenselixier für zahlreiche Lebensräume in den Auen“, so der Umweltdezernent, der den dringenden Appell an alle richtet, auf die Entnahme des Wassers aus den oberirdischen Gewässern, z.B. zur Bewässerung von Gärten, nach wie vor zu verzichten.

„Eine ausreichende Wasserführung in den Fließgewässern ist von größter Bedeutung, da sonst ökologische Schäden entstehen können und das Gewässer seine Selbstreinigungskraft verliert“, so Herhaus abschließend, der ankündigt, Verstöße gegen das Entnahmeverbot strikt nachzuverfolgen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.