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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-08

Coronavirus: Zwei laborbestätigte Fälle in einer Flüchtlingsunterkunft in Lindlar Der Oberbergische Kreis ordnet per Allgemeinverfügung Quarantäne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung an.

Oberbergischer Kreis. In einer Flüchtlingsunterkunft in Lindlar gibt es zwei laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle. Per Allgemeinverfügung (www.obk.de/oebs) ordnet der Oberbergische Kreis bis einschließlich 20.10.2020 für alle Bewohnerinnen und Bewohner der zur Unterkunft gehörenden Wohnungen an. Notwendig ist dies aufgrund des engen Kontaktes, der durch das Zusammenleben innerhalb der Einrichtung gegeben ist.

Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit allen betroffenen Personen auf, um die individuelle Risikoeinschätzung vorzunehmen und die weiteren Maßnahmen mit ihnen zu besprechen. Die durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises getroffenen Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und sind mit der Einrichtung und dem Ordnungsamt der Gemeinde Lindlar abgestimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung werden auf SARS-CoV-2 getestet. Weitere Maßnahmen hängen unter anderem von den noch ausstehenden Testergebnissen ab.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.