Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-22
7-Tage-Inzidenz über 50: Verschärfte Regelungen für das Kreisgebiet Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises stellt Gefährdungsstufe 2 fest und legt weitere Regelungen für das Kreisgebiet fest.
Oberbergischer Kreis. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 53,3 (Stand: 22.10.2020, 00:00 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen innerhalb der vergangenen sieben Tage. Die Coronaschutzverordnung NRW gibt in ihrer aktuell gültigen Fassung ab einem Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. über 50 regionale Regelungen an das Infektionsgeschehen vor (siehe § 15a, Absatz 2). Weil der Schwellenwert von 35 bereits überschritten wurde, stellte der Oberbergische Kreis am Montag (19.20.2020) die Gefährdungsstufe 1 für das Kreisgebiet fest und gab die damit einhergehenden Regelungen bekannt.
Den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechend hat der Oberbergischen Kreis heute (22.10.2020) eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht (www.obk.de/oebs). Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 2 für das Kreisgebiet fest. In der Folge gelten zusätzliche Regelungen der Coronaschutzverordnung. zusätzliche Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten. Die Feststellung der Gefährdungsstufe 2 kann erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt.