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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23

Coronavirus: Weitere Gemeinschaftseinrichtung betroffen Der Oberbergische Kreis ordnet per Allgemeinverfügung Quarantäne für die Bewohnerinnen und Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Wipperfürth an.

Oberbergischer Kreis. In einer Flüchtlingsunterkunft in Wipperfürth gibt es einen laborbestätigten SARS-CoV-2-Fall. Per Allgemeinverfügung (www.obk.de/oebs) ordnet der Oberbergische Kreis bis einschließlich 03.11.2020 für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft Quarantäne an. Notwendig ist dies aufgrund des engen Kontaktes, der durch das Zusammenleben innerhalb der Einrichtung gegeben ist.

Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt. Die durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises getroffenen Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und sind mit der Einrichtung und dem Ordnungsamt der Stadt Wipperfürth abgestimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung werden auf SARS-CoV-2 getestet. Weitere Maßnahmen hängen unter anderem von den noch ausstehenden Testergebnissen ab.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.