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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27

Umbau der K 48 in Wiehl: Ersatzzufahrt zum Weiherplatz Provisorische Einbahnstraße im Zuge der Arbeiten zum Umbau der Kreisstraße 48.

Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und der Stadt Wiehl

Oberbergischer Kreis. Die Arbeiten an der Kreisstraße 48 (Wülfringhausener Straße) im Wiehler Zentrum schreiten voran. Nach Abschluss der aktuell stattfindenden Restarbeiten innerhalb des zweiten Bauabschnitts können in Kürze bereits die im dritten Bauabschnitt zwischen Einmündung Weiherplatz und Ausfahrt Tiefgarage Weiherarkaden geplanten Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn begonnen werden. Die Bautätigkeiten finden, analog zu den vorherigen Bauabschnitten, unter Vollsperrung statt.

Um die Zufahrt zum Weiherplatz aus Richtung Süden für den Pkw-Anliegerverkehr zum Parkplatz und zum Parkhaus Weiher­arkaden zu erleichtern, wird für die Dauer der weiteren Bauarbeiten eine Ersatzzufahrt über die Straße „Im Weiher“ geschaffen – als Einbahnstraße. Diese Zufahrt wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder geschlossen, da es sich regulär um eine Fußgängerzone handelt.

Diese vorübergehende Maßnahme erachten der Oberbergische Kreis und  die Stadt Wiehl als notwendig, um die Einschränkungen für Handel, Gewerbe und Anlieger durch die Baustelle so gering wie möglich zu halten. Der Durchgangsverkehr wird weiterhin über die Umleitungsstrecken U5/U6 über Mühlhausen abgeleitet. Für Transporter und Lkw, die den Weiherplatz anfahren wollen, gilt ebenfalls die Umleitung. Die Ersatzzufahrt ist für den Lkw-Verkehr gesperrt, da die Durchfahrtshöhe nicht ausreicht.

Für die Einrichtung der Ersatzzufahrt werden Umbauarbeiten im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Hauptstraße erforderlich. Diese werden ebenfalls in Kürze beginnen, jedoch nur wenige Tage andauern. In dieser Zeit wird eine Verkehrsleitung mittels einer Ampelanlage an der Kreuzung notwendig. Die Zufahrt zum Parkplatz und zur Tiefgarage Weiherarkaden aus Richtung Wülfringhausen wird nach Beendigung des zweiten Bauabschnittes Anfang November wieder möglich sein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.obk.de/kreisstrassen sowie auf der Internetseite der Stadt Wiehl unter www.wiehl.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.