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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-29

Zulassungsstelle: Terminkontingent eingeschränkt Quarantänen führen zu reduzierter Personalstärke. Aktuell können nur eingeschränkt Termine angeboten werden.

Oberbergischer Kreis. Wegen laborbestätigter SARS-CoV-2-Fälle und daher erforderlichen Quarantäneanordnungen bittet der Oberbergische Kreis um Verständnis, dass es im Bereich der Zulassungsstelle zu Einschränkungen im Angebot kommt. Aufgrund des reduzierten Personals kann die Zulassungsstelle derzeit nur ein eingeschränktes Terminkontingent für Zulassungsanliegen anbieten.

Zur Bearbeitung von Zulassungsanliegen muss grundsätzlich ein Termin (www.obk.de/termin) gebucht werden. Abmeldungen werden ohne Termin durchgeführt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.