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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-11-12

Coronavirus: Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung Betroffen sind drei Schulen.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis veröffentlicht unter www.obk.de/oebs Allgemeinverfügungen (AV) zur Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen in den nachfolgenden Einrichtungen:

  • Gymnasium Lindlar
  • Städtisches Engelbert-von-Berg-Gymnasium in Wipperfürth (Berichtigung bestehender AV)
  • Städtisches Wüllenweber-Gymnasium Bergneustadt

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist es aktuell nicht mehr möglich, für Schulen und Kindertagesstätten genaue Fallzahlen anzugeben. Das Lagebild verändert sich permanent. Deshalb kann auch die Liste der genannten Einrichtungen unvollständig sein.

Die durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises getroffenen Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und sind mit der Einrichtung abgestimmt. Weitere Maßnahmen hängen unter anderem von noch ausstehenden Testergebnissen ab.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.