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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-12-03

Unterstützung für Ehrenamtliche in der Corona-Krise Initiativen im Oberbergischen Kreis können ihren Bedarf noch anmelden

Oberbergischer Kreis. Anlässlich des Tag des Ehrenamtes (am 05.12.2020) macht der Oberbergische Kreis erneut auf finanzielle Hilfen für Ehrenamtliche aufmerksam. Das Land NRW hat eine Millionen Euro zur Unterstützung von Vereinen, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen dazu bereitgestellt. Das Ziel: Hilfsangebote für ältere und vorerkrankte Bürger fördern. Der Oberbergischen Kreis hat aus diesem Topf 20.000 Euro erhalten. Davon sind noch 2.500 Euro übrig, die bis Jahresende abgerufen werden müssen. Damit sollen Folgen der Corona-Krise gelindert werden. Der Clou: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

"Das hohe ehrenamtliche Engagement im Oberbergischen Kreis bleibt eine wichtige Stütze, um die vielfältigen Aufgaben während der Corona-Krise zu bewältigen. Ich ermutige daher nochmals ehrenamtlich Tätige, ihren Förderbedarf zur 'Corona-Unterstützung-Ehrenamt' anzumelden. Der Oberbergische Kreis stellt ein niederschwelliges Angebot zur schnellen Online-Bewerbung, um die noch zur Verfügung stehenden 2.500 Euro bereit", sagt Landrat Jochen Hagt.

Interessierte können ab sofort ihre Anfrage an die Koordinierungsstelle für Gesellschaftliche Entwicklung im Oberbergischen Kreis per E-Mail richten: corona-unterstuetzung-ehrenamt@obk.de

Weitere Informationen und das Formular zur Bedarfsmeldung sind abrufbar auf www.obk.de/corona-unerstuetzung-ehrenamt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.