Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21
Coronavirus: Neun weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt Derzeit sind 559 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Oberbergischer Kreis. Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises neun weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 14.100 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 13.308 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 559 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 233 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz
Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei 83,8 und damit den zweiten Werktag in Folge unter dem in der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse vorgesehenen Schwellenwert von 100. Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der bundeseinheitlichen Vorgaben vorgesehen sind, sind erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (montags bis samstags, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet) unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Das Land stellt dies dann mit einer Allgemeinverfügung fest und gibt bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die jeweils geltende Maßnahme wieder außer Kraft tritt.
Frühestmöglicher Zeitpunkt für einen weiteren Öffnungsschritt wäre demnach nächste Woche Freitag (28.05.2021). Voraussetzung ist, dass die Inzidenz bis dahin konstant unter dem Schwellenwert von 100 liegt! Sollte eine weitere Öffnung möglich werden, greift die Bundes-Notbremse nicht mehr. Stattdessen würden dann wieder vorrangig die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW gelten.
Die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz muss abgewartet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Zusagen gemacht werden. Der Oberbergische Kreis wird berichten, wenn weitere Lockerungen in Kraft treten. Bis dahin bleiben alle weiteren Einschränkungen der Bundesnotbremse aus § 28b IfSG bestehen (z.B. Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich, Ausgangsbeschränkung oder die Untersagung von körpernahen Dienstleistungen mit wenigen Ausnahmen)!
*Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage.