Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09
Coronavirus: Drei weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt Derzeit sind 21 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Oberbergischer Kreis. Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises drei weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 14.492 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 14.222 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 21 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 249 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei 2,6. Die Inzidenz liegt an mehr als fünf Kalendertagen unter dem in der Corona-Schutzverordnung NRW heute neu vorgesehenen Schwellenwert von 10. Im Oberbergischen Kreis greift deshalb ab heute die durch das Land NRW neu eingeführte Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10). Auch auf Landesebene greift Stufe 0. Die rechtsverbindliche Veröffentlichung dieser Eingruppierungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erfolgt vorrausichtlich im Laufe des Tages auf www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
Die Stufe 0 hebt einen Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen auf. So entfallen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen. Wenn – wie derzeit – auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV, im Handel sowie in Arztpraxen u.ä. Einrichtungen und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt. In vielen Bereichen kann die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfallen. Letzteres gilt auch für die Gastronomie.
Auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw gibt das Landesgesundheitsministerium einen Überblick über die Regeln der einzelnen Inzidenz-Stufe. Häufige Fragen zum Thema beantwortet das Land NRW unter www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus.
*Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage.