Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23
Coronavirus: Neun weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt Derzeit sind 80 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Oberbergischer Kreis. Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises neun weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 14.569 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 14.238 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 80 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne.
Es ist eine weitere Person aus dem Oberbergischen Kreis verstorben, die zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden war. Verstorben ist eine 82-jährige Frau aus Gummersbach. Seit Beginn der Pandemie sind im Oberbergischen Kreis 251 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.
Wie bereits berichtet, gelten ab morgen, Samstag (24.07.2021) im Oberbergischen Kreis wieder die Vorgaben der Inzidenzstufe 1. Dann gibt es wieder eine Kontaktbeschränkung. Treffen im öffentlichen Raum sind ab Samstag ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt. Die Kontaktbeschränkung muss z. B. auch beim Besuch der Gastronomie beachtet werden. Ein negatives Testergebnis muss zur Wahrnehmung der Innen- und Außengastronomie und z. B. auch für den Besuch des Einzelhandels weiterhin nicht vorgelegt werden.
Auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw gibt das Land NRW eine Kurzübersicht über die Vorgaben. Die ausführlichen Regelungen sind in der Corona-Schutzverordnung NRW zu finden.
Bis einschließlich heute, 23.07.2021 greift im Oberbergischen Kreis weiterhin die Inzidenzstufe 0.
*Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage.