Nachweis von Virusmutanten im Kreisgebiet:
Der Oberbergische Kreis berichtet mittwochs über den Nachweis von Virusmutanten im Kreisgebiet. Aufgrund nachträglicher PCR-Meldungen und Typisierungen kann der Mutationsanteil sich rückwirkend verändern. Unter www.obk.de/corona-zahlen erhalten Sie eine tabellarische Übersicht zum Nachweis von Virusmutanten in den zurückliegenden Wochen.
Bei den genannten Mutanten handelt es sich um sogenannte VOC (variants of concern). VOC sind besorgniserregende Virusvarianten, die sich vom Wildvirustyp unterscheiden. Sie unterscheiden sich in ihren Erregereigenschaften wie beispielsweise der Übertragbarkeit, Virulenz (die Fähigkeit des Virus in menschliche Gewebe einzudringen, z.B. in die Schleimhäute) und Empfänglichkeit des Menschen für diese Varianten.
Das Robert Koch-Institut benennt aktuell die Virusmutanten B.1.1.7, B.1.351, P.1, B.1.617.2 und B.1.1.529 als besorgniserregende Varianten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Varianten deren Bedeutung noch nicht vollständig erforscht ist. Auf der Internetseite des Robert Koch-Institus www.rki.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema.
Die nachfolgende Tabelle bildet ausschließlich die dem Gesundheitsamt bekannten Typisierungsergebnisse ab!
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Meldezeitraum
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Gesamtanzahl
nachgewiesener
Virusmutanten
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B.1.1.7
(Alpha)
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B.1.351
(Beta) |
P.1
(Gamma)
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B.1.617.2
(Delta)
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B.1.1.529
(Omikron)
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| Anzahl |
Anteil
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Anzahl |
Anteil |
Anzahl |
Anteil |
Anzahl |
Anteil |
Anzahl |
Anteil |
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KW 01
(03.01.2022 -
09.01.2022)
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624 |
0 |
0% |
0 |
0% |
0 |
0% |
205 |
33% |
419 |
67% |
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises lässt alle positiven PCR-Testergebnisse, die im Rahmen der Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt genommenen wurden, in einem zweiten Schritt im Labor typisieren („variantenspezifische PCR“). Bei der Typisierung wird ermittelt, um welche Variante des Virus SARS-CoV es sich handelt. Die Tabellenübersicht bildet die dem Gesundheitsamt bekannten Typisierungsergebnisse ab.
Neben dem Gesundheitsamt führen vorrangig ärztliche Praxen PCR-Tests durch. Auch diese PCR-Tests werden in Laboren ausgewertet. Viele Labore sequenzieren (weitergehendes Prozedere zur Bestimmung der Variante) nur den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Proben und nicht alle Proben. Insofern bildet die nachfolgend gelistete Anzahl der nachgewiesenen Mutanten nur einen Teil der positiven PCR-Tests ab.
Das Gesundheitsamt schätzt, dass der analysierte Anteil der Proben ungefähr zwischen 60% bis 70% liegt. Die nachgewiesen und dem Gesundheitsamt bekannten Virus-Varianten werden ins Verhältnis zu der Gesamtanzahl der nachgewiesenen Varianten im jeweiligen Meldezeitraum gesetzt, und können Aufschluss über das aktuelle Geschehen liefern. Aufgrund der prozessbedingten langen Dauer bis zur Übermittlung an das Gesundheitsamt werden die Ergebnisse analog zum RKI der Vorvorwoche bekannt gegeben. Es kann nicht rückgeschlossen werden, ob die restlichen Proben den Wildtyp des Virus oder einer Virusvariante enthalten, da die entsprechende Analyse nicht durchgeführt wurde!
Für eine größere, valide Datenbasis wird auf Auswertungen auf internationaler Ebene verwiesen.