Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-31
Coronavirus: Wochenbericht für die 04. Kalenderwoche Letzter Corona-Wochenbericht: In der vergangenen Kalenderwoche meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises 372 weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum...
Oberbergischer Kreis. Das ist unser letzter Wochenbericht zu den Corona-Fallzahlen. Sie können auch weiterhin auf der Internetseite des Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen Fallzahlen für den Oberbergischen Kreis unter www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage aufrufen. Auf www.obk.de/coronavirus stellen wir Informationen rund um das Thema Coronavirus für Sie bereit.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt ab dem 01. Februar 2023 noch stärker auf Eigenverantwortung & Rücksichtnahme. Ab dem 01.02.2023 endet in NRW die Pflicht, sich bei einem positiven Corona-Test für fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Bereits bestehende Isolierungen enden automatisch am 01.02.2023. Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen! In Einrichtungen für vulnerablen Personen gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Einrichtungen für vulnerable Personen sind zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auch nach dem 01.02.2023 gelten dort zusätzliche Schutzvorgaben: Wer einen positiven Test hat, darf diese Einrichtungen für fünf volle Tage nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Für positiv getestete Beschäftigte dieser Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses Testpflicht für Besuch: Ein Selbsttest reicht grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
„Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren“, so Karl-Josef Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen).