Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15
Wochenend-Ausflüge: Kreis appelliert die vom Land verordnete 15 km-Regel einzuhalten Verhinderung von Besucherströmen im Oberbergischen Kreis
Oberbergischer Kreis. Die seit Wochenbeginn geltende Corona-Regionalverordnung, mit der der Bewegungsradius für einige Gebiete in Nordrhein-Westfalen auf 15 Kilometer eingeschränkt wird, gilt weiterhin für den Oberbergischen Kreis. Ein automatisches Außerkrafttreten der Bewegungseinschränkungen bei Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwerts von 200 ist nicht vorgesehen. Die Corona-Regionalverordnung tritt vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Landes, erst mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Darauf weist der Oberbergische Kreis mit Blick auf das bevorstehenden Wochenende hin. Es gilt, die Zahl der Besucherinnen und Besucher des Oberbergischen Kreises einzudämmen, um weiteren Infektionen mit dem Coronavirus vorzubeugen: Sowohl bei der oberbergischen Bevölkerung als auch bei Menschen, die in einem Radius von 15 km außerhalb der Kreisgrenze leben. Besucherströme im Oberbergischen Kreis sollen verhindert werden.