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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-02-08

Wintereinbruch: Impftermine können morgen nachgeholt werden Das Impfzentrum öffnet heute wie geplant. Bürgerinnen und Bürger, die heute einen Impftermin haben und diesen witterungsbedingt nicht wahrnehmen können, können stattdessen morgen zum Impfen...

Oberbergischer Kreis. Das Impfzentrum für den Oberbergischen Kreis nimmt heute wie geplant seinen Betrieb auf. Bürgerinnen und Bürger, die heute einen Impftermin haben und diesen witterungsbedingt nicht wahrnehmen können, können stattdessen morgen zum Impfen kommen. „Die Bürgerinnen und Bürger können morgen zur ursprünglich vereinbarten Zeit im Impfzentrum erscheinen. Eine erneute Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich. Wir werden die entsprechenden Kapazitäten vorhalten“, sagt Felix Ammann, Stellvertretender Leiter des Impfzentrums und Baudezernent des Oberbergischen Kreises. Sollten die Witterungsverhältnisse auch in den kommenden Tagen schlecht sein, bleibe das Angebot, Termine am Folgetag nachzuholen, bestehen.  

Impfungen können von über 80-jährigen Seniorinnen und Senioren nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Kassenärztliche Vereinigung (Telefon-Hotline 116117 oder über das Online-Portal www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung) in Anspruch genommen werden. In den ersten Tagen werden von 14:00 bis 20:00 Uhr bis zu 180 Impfdosen täglich verimpft. Ab Mittwoch (10.02.2021) rechnet der Oberbergische Kreis mit zusätzlichen Dosen des Impfstoffs AstraZeneca.

Informationen zum Impfzentrum erhalten Sie unter www.obk.de/impfzentrum. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufige Fragen zur Impfung und dem Impfzentrum.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.