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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26

Kreis sucht neuen Partner für Gastronomiebetrieb auf Schloss Homburg Neue Pachtvergabe für Restaurant Zehntscheuer im Landschaftshaus

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis beabsichtigt den Betrieb der Gastronomiefläche im Landschaftshaus (Zehntscheuer) auf dem Gelände von Schloss Homburg an einen Pächter langfristig neu zu vergeben.

Die Gastronomiefläche im Landschaftshaus ist ein ebenerdig gelegener kombinierter Gast- und Küchenraum mit einer Gastraumfläche im Innenraum samt Schank und Küchenräumen (Kochen, Spülen) sowie der Möglichkeit zur Außengastronomie. Nach derzeitiger Raumaufteilung stehen im Innenbereich 27 Sitzplätze sowie etwa 20 Sitzplätze im Außenbereich zur Verfügung.

Eine detaillierte Darstellung zur Ausschreibung mit allgemeiner Darstellung, erforderliche Bewerbungsunterlagen, Lageschreibung, beabsichtigten Zielgruppen, Sortimentsgestaltung, Vorgaben, Terminplanung, etc. erhalten Sie auf www.schloss-homburg.de.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu steht Ihnen auf  www.obk.de/oebs  (26.02.2021) zur Verfügung.

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen zur Ausschreibungsteilnehme bestehen aus:

  • ausgearbeiteten Betriebskonzept (mit Businessplan inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Liquiditätsplanungen),
  • Speise- und Getränkekartenentwurf,
  • Vorstellungen zur Gestaltung des Gästebereichs und notwendigen Ausstattungselementen,
  • Personalplanung und Betriebszeiten,
  • sowie persönliche Angaben mit Lebenslauf und beruflichen Werdegang, Referenzen, Führungszeugnis, Schufa-Auskunft, Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Bewerbungen sind bis einschließlich 15.03.2021 ausschließlich einzureichen per E-Mail an:
schloss-homburg@obk.de. Bei Fragen dazu richten Sie diese bitte ebenfalls ausschließlich an: schloss-homburg@obk.de.  

Geeignete und leistungsfähige Interessenten werden nach Ende der Einreichungsfrist anschließend ggf. zur Abgabe weiterer Informationen und zu einem Erörterungstermin vor Ort eingeladen. Nach derzeitigem Sachstand werden die Bieter über die Ausschreibungsentscheidung voraussichtlich am 09.04.2021 informiert.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann es eventuell zu zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen kommen. Die Bieter werden in diesem Fall umgehend informiert.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.