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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26

„Wir lassen uns impfen!“ Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, Pflegepersonal und impfwillige Menschen, die aktuell aufgrund ihrer Berufszugehörigkeit priorisiert mit AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden oder...

Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises, der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Oberberg, des Hausärzteverbands Oberbergischer Kreis und der Ärztekammer Nordrhein Kreisstelle Oberberg.

Oberbergischer Kreis. Die Corona-Schutzimpfung senkt die Wahrscheinlichkeit, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und schützt nachweislich vor einem schweren COVID-19-Verlauf. Alle zugelassenen Impfstoffe haben eine hohe Schutzwirkung. In den vergangenen Tagen wurde dennoch öffentlich diskutiert, welcher Impfstoff vermeintlich „besser“ ist. Insbesondere Impfreaktionen wie vorübergehendes Fieber oder Gliederschmerzen standen dabei im Fokus. „Es handelt sich hierbei nicht um Komplikationen. Unser Körper zeigt uns mit seiner Reaktion vielmehr, dass er gut auf den Impfstoff anspricht. Das Immunsystem läuft auf Hochtouren und produziert Antikörper“, sagt Dr. Johannes Schlechtingen, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums für den Oberbergischen Kreis.

Bei der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff treten die Reaktionen eher bei der ersten Impfung auf, beim BioNTech-Impfstoff eher bei der Zweitimpfung. Der Zulassung und den Vorgaben entsprechend wird der Impfstoff von AstraZeneca an Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verimpft. Den Impfstoff von BioNTech erhalten Personen ab 65 Jahren. „Jüngere Personen reagieren im Allgemeinen heftiger als ältere auf Impfstoffe, weil ihr Immunsystem stärker ist. Die BioNTech-Impfung erhalten zunächst vorrangig Personen über 80 Jahren. Ihr Immunsystem ist in der Regel schwächer als das der jüngeren Menschen. Es gibt bei diesem Impfstoff folglich weniger Berichte über Nebenwirkungen“, erklärt Dr. Ralph Krolewski, Vorsitzender des Hausärzteverbands Oberbergischer Kreis.

Die oberbergischen Hausärzte Dr. Johannes Schlechtingen und Dr. Ralph Krolewski sind davon überzeugt, dass der AstraZeneca-Impstoff in der öffentlichen Wahrnehmung zu Unrecht als geringwertiger und nebenwirkungsreicher eingeschätzt wird. Prof. Dr. Franz Blaes, Chefarzt der Klinik für Neurologie am Kreiskrankenhaus Gummersbach, sieht das ähnlich: „Der AstraZeneca-Impfstoff ist kein Impfstoff zweiter Klasse! Es handelt sich um einen gut getesteten und sehr gut wirksamen Impfstoff, der uns helfen wird, die Corona-Pandemie einzudämmen. In der Zulassungsstudie und einer weiteren Studie erreichte der Impfstoff bereits 22 Tage nach der ersten Impfung eine Wirkung von über 70%. Eine zweite Impfung nach einem verlängerten Intervall von sechs bis zwölf Wochen erhöht die Wirksamkeit auf über 80%. Auch traten ab dem 22. Tag nach ersten Impfung mit AstraZeneca Impfstoff kaum noch COVID-19 Erkrankungen auf, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Weiterverbreitung des Virus wird um mindestens 60% reduziert.“

Unterstützung gibt es von weiteren Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreisgebiet, die sich klar für die Impfung positionieren – egal mit welchem der aktuell zugelassenen Impfstoffe. Dr. Renate Krug-Peltier, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisverband Oberberg, sagt: „Ich bin froh über jeden, der sich impfen lässt. Jeder Einzelne ist ein Erfolg für die Gesellschaft. Ich selbst würde mich mit jedem der Impfstoffe impfen lassen.“ Dr. Roland Adelmann, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Leiter des Impfteams im Klinikum Oberberg, findet: „Die Impfung - sei es mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder einem der anderen zugelassenen Impfstoffe – ist die einzige Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche wieder alle zur Schule gehen, Freunde treffen und Vereinsleben genießen können. Die Impfung ist der Weg zu einem normalen Leben.“

Dr. Stefan Lichtinghagen, Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein Kreisstelle Oberberg, sagt: „Wer an der Reihe ist, sollte das Impfangebot unbedingt annehmen. Die zugelassenen Impfstoffe haben alle eine hohe Schutzwirkung.“ Dr. Udo Steiniger, Hausarzt in Reichshof, macht zudem deutlich: „Die Alternative, wäre auf die Impfung und den damit einhergehenden Schutz zu verzichten. Das ist keine Alternative.“

„Wir lassen uns impfen“ – unter diesem Leitspruch werben Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, Pflegepersonal und impfwillige Menschen, die aktuell aufgrund ihrer Berufszugehörigkeit priorisiert mit AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden oder künftig geimpft werden können, gemeinsam für die Corona-Schutzimpfung. „Was sind schon ein oder zwei Tage Gliederschmerzen im Vergleich zu einem schwerwiegenden oder tödlichen COVID-19-Verlauf“, sagt Carsten Haug, Projektleiter in der Pflegedirektion des Klinikum Oberberg, der zurzeit die Impfungen des Krankenhauspersonals mit organisiert und in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Gummersbach tätig ist. Angelika Schmitz, examinierte Altenpflegerin im ambulanten Dienst der Diakoniestation Radevormwald, sieht das ähnlich: „Ich wähle die Impfung. Sie schützt nachweislich vor einem schwerwiegenden Verlauf. Da nehme ich eventuell auftretende vorübergehende Reaktionen gerne in Kauf.“

Landrat Jochen Hagt unterstützt die Initiative aus dem Kreisgebiet und bedankt sich bei allen Menschen, die ihr Impfangebot bereits angenommen haben oder vorhaben, sich impfen zu lassen: „Die Impfung ebnet den Weg zurück in die Normalität. Sie ist der entscheidende Baustein, um die Pandemie langfristig zum Erliegen zu bringen. Erst wenn möglichst viele Menschen geimpft sind, kann die gewünschte Herdenimmunität erzielt werden.“

Er sei zuversichtlich, dass bald auch in Nordrhein-Westfalen die Impfungen der zweiten Prioritätsstufe beginnen können: „Dann werden Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und weitere Berufsgruppen geimpft. Ich hoffe auf eine hohe Impfbereitschaft.“

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.