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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-04-07

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Kreisverwaltung Die Erreichbarkeit per E-Mail ist sichergestellt.

Oberbergischer Kreis. Aufgrund stetig steigender Anruferzahlen in der Kreisverwaltung, insbesondere zum Thema Coronavirus, kommt es zu Engpässen bei der Telefonanbindung (Bandbreite). Betroffen sind alle Standorte der Kreisverwaltung. Durch überlastete Leitungen hören die Anrufenden zum Beispiel ein Besetztzeichen, obwohl der angerufene Mitarbeitende nicht telefoniert. Beim angerufenen Mitarbeitenden klingelt das Telefon währenddessen nicht.

Alle beteiligten Stellen und externen Dienstleister arbeiten mit Hochdruck an weiteren Maßnahmen, um die telefonische Erreichbarkeit der Kreisverwaltung und aller Nebenstellen schnellstmöglich wieder uneingeschränkt sicherzustellen. Der Oberbergische Kreis bittet um Verständnis für die vorübergehende Einschränkung. Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung per E-Mail ist sichergestellt. Unter www.obk.de/anliegen erhalten Sie die E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden, die Ihr jeweiliges Anliegen bearbeiten.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.