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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-04-21

Für mehr Insektenschutz: Kreis unterstützt auch in diesem Jahr Landwirtinnen und Landwirte Förderprogramm „Insektenschutzstreifen“ wird in 2021 fortgesetzt

Oberbergischer Kreis. Um den Schutz von Insekten und anderen Tierarten auf Wiesen zu verbessern, setzt der Oberbergische Kreis die im Rahmen des Programms „Klima-Umwelt-Natur Oberberg“ (www.obk.de/kuno) im vergangenen Jahr erstmalig angebotene Förderung fort: Landwirtinnen und Landwirte, die etwas für den Schutz der heimischen Tierwelt tun wollen, sind aufgerufen, bei jeder Mahdnutzung im Grünland einen mindestens 5 Meter breiten Grasstreifen unbearbeitet stehen zu lassen. Dadurch werden blühende Nahrungspflanzen gesichert. Gleichzeitig entsteht ein Rückzugsraum für Insekten, die während der Wiesenmahd dorthin ausweichen können. Pro 100 Lfm eines solchen Streifens erhalten teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte eine einmalige Förderung von 50,- €. „Auf diese Weise ermöglichen wir es der Landwirtschaft, ganz einfach einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz zu leisten und dafür unbürokratisch eine kleine Anerkennung zu erhalten“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Das Programm fand 2020 grundsätzlich das Interesse der Landwirte, aufgrund der Futterknappheit und Trockenheit konnten viele jedoch nicht auf das Tierfutter verzichten und daher nicht teilnehmen. Trotzdem wurden 2020 insg. 4,8 Km Grasstreifen als Refugien für Insekten gesichert.

Das Projekt entwickelte der Oberbergische Kreis gemeinsam mit Fachleuten aus der Landwirtschaft, des ehrenamtlichen Naturschutzes und der Biologischen Station Oberberg. „Diese Zusammenarbeit ist ein weiteres gelungenes Beispiel für das Funktionieren der Modellregion Landwirtschaft und Naturschutz“, freut sich Planungsdezernent Frank Herhaus, in dessen Fachbereich das Projekt umgesetzt wird. „Solche Themen können erfolgreich nur in enger Zusammenarbeit umgesetzt werden.“

Die budgetierten Fördermittel werden für Silageflächen und Heuwiesen gleichermaßen gewährt, um in beiden Nutzungsarten die Lebensbedingungen für die Tierwelt zu verbessern. Dabei ist die Fördersumme je Betrieb auf 500,- € begrenzt, um möglichst vielen Landwirtinnen und Landwirten die Teilnahme zu ermöglichen.

Das einfach gehaltene Antragsformular mit den genaueren Bestimmungen findet sich zum Download auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises www.obk.de/kuno  (Antragsformular für Landwirtinnen und Landwirte zur Förderung von Insektenschutzstreifen). Für eine Beantragung kann es ausgedruckt und ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität geschickt werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.