Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-12
Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, werden der STIKO-Empfehlung entsprechend bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff geimpft.
Oberbergischer Kreis. Am 30.03.2021 stoppte das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutz-Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren. Seitdem war unklar, wie es mit den Zweitimpfungen weitergeht, wenn die Erstimpfung mit AstraZeneca bereits durchgeführt worden ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat hierzu zwischenzeitlich eine Empfehlung abgegeben. Demnach sollen Personen unter 60 Jahren, die eine AstraZeneca-Erstimpfung erhalten haben, bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) geimpft werden. Die Zweitimpfung soll zwölf Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Das Land Nordrhein-Westfalen folgt der STIKO-Empfehlung und hat die Kreise und kreisfreien Städte mit einem Erlass auf das Vorgehen hingewiesen.
Das oberbergische Impfzentrum nimmt Kontakt zu den betroffenen Personen unter 60 Jahren auf und informiert sie über ihren geänderten Termin zur Zweitimpfung. Die Personen müssen nicht selbst Kontakt mit dem Impfzentrum aufnehmen. Die bisherigen Termine für die Zweitimpfung werden so verschoben, dass der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung zwölf Wochen beträgt. Wer einen Impftermin im oberbergischen Impfzentrum hat, wird eindringlich gebeten, passend zur vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen. Eine verfrühte Anreise ist nicht notwendig und führt zu unnötigen Wartezeiten.
Das Land Nordrhein-Westfalen weist in seinem Erlass darauf hin, dass Personen unter 60 Jahren, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, diese erhalten können, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.