Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-23
Oberbergische Corona-Schutzmaßnahmen werden an die bundesweiten Regelungen angepasst Die bestehende Ausgangsbeschränkung des Oberbergischen Kreises greift heute noch von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Anschließend gelten die bundeseinheitlichen Vorgaben für die Ausgangsbeschränkung...
Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis veröffentlichte vergangenen Donnerstag (15.04.2021) eine weitere Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet. Festgelegt wurde u.a. eine Ausgangsbeschränkung, Distanzunterricht und eine verschärfte Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich. Auf www.obk.de/faq erhalten Sie einen Kurzüberblick über die heute noch geltenden Regelungen.
Nach den Ankündigungen des Landes Nordrhein-Westfalen greifen ab morgen (24.04.2021) auch im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der bundesweiten Corona-Notbremse. Auf Bundesebene wurden mit dem gestern veröffentlichten vierten Bevölkerungsschutzgesetz einheitliche Maßnahmen für die Überschreitung der Inzidenz-Schwellenwerte 100, 150 und 165 festgelegt. Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über einem der Grenzwerte, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter den jeweiligen Grenzwert, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Der Oberbergische Kreis passt seine aktuell gültigen zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet nun an die Vorgaben von Bund und Land an. Dazu wurde eine Allgemeinverfügung zur Teilaufhebung der Allgemeinverfügung vom 15.04.2021 unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht.
Ein Teil der durch den Oberbergischen Kreis festgelegten Regelungen wird durch die bundeseinheitlichen Vorgaben abgelöst (Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkung, Distanzunterricht, Beschränkungen für den Sport, Beschränkung für Kindertageseinrichtungen, Testpflicht bei Friseuren und Fußpflege). In Bereichen, wo sich aus dem Bundesrecht keine Regelungen ergeben, erhält der Oberbergische Kreis seine festgelegten Maßnahmen aufrecht (Veranstaltungen zur Religionsausübung, Maskenpflicht für bestimmte Bereiche).
„Ich begrüße, dass es nun einheitliche Regelungen gibt, die an klar definierten Grenzwerten festgemacht werden. Das schafft mittelfristig eine bessere Übersicht. Der Oberbergische Kreis übernimmt daher die Vorgaben, die durch den Bund gemacht werden“, sagt Landrat Jochen Hagt. Dort, wo bundesrechtliche Regelungen mit den bestehenden Regelungen des Kreises identisch sind oder nur geringfügig abweichen, hebt der Kreis seine Regelung auf und wird keine schärfere regionale Maßnahme anordnen. Landrat Jochen Hagt erklärt: „Das gilt zum Beispiel für die Ausgangsbeschränkung. Heute beginnt diese noch um 21:00 Uhr. Ab dem morgigen Tag greift die Ausgangsbeschränkung aufgrund der Bundesvorgabe ab 22:00 Uhr.“