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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30

Geänderte Erreichbarkeit des Bürgertelefons Der Oberbergische Kreis passt ab dem 3. Mai 2021 die telefonische Erreichbarkeit des Bürgertelefons (02261 88-3888) an

Oberbergischer Kreis. Ab dem 03. Mai 2021 ist das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises montags bis freitags von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr und samtags von 10:00 - 15:00 Uhr erreichbar.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.