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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26

Corona-Regelungen ab dem 28.05.2021 Das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht eine überarbeitete Corona-Schutzverordnung. Die heute durch den Oberbergischen Kreis veröffentlichen Regelungen ab dem 28.05.2021 sind hierdurch zum...

Oberbergischer Kreis. Nachdem der Oberbergische Kreis heute seine Pressemitteilung zu den neuen Corona-Regelungen ab dem 28.05.2021 im Oberbergischen Kreis veröffentlicht hatte, gab das Land Nordrhein-Westfalen bekannt, dass die Corona-Schutzverordnung überarbeitet wird. Ab Freitag (28.05.2021) tritt eine Neufassung mit grundlegenden Änderungen in Kraft. Das Land NRW hat zwischenzeitlich eine Pressemitteilung mit einer Übersicht zu den Änderungen unter www.land.nrw veröffentlicht. Sie betreffen auch die Vorgaben, die bei Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwertes 100 greifen.

Durch die unerwarteten Änderungen sind die Informationen, die der Oberbergische Kreis in der heutigen Pressemitteilung bekannt gegeben hat, leider zum Teil überholt!

Unmittelbar ist es nicht möglich, die Inhalte kurzfristig so zu überarbeiten, dass sie der neuen Verordnung vollumfänglich gerechnet werden und alle notwendigen Details enthalten. Wenn alle notwendigen Details geklärt sind, wird der Oberbergische Kreis erneut berichten und mitteilen, welche Regelungen ab dem 28.05.2021 gelten.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.